Kurtaxepflicht
1) Erhebung Kurtaxe
Nach der Satzung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg erhebt, zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Veranstaltungen, die Geimeinde Pfalzgrafenweiler eine Kurtaxe.
2) Kurtaxepflichtige Personen
Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde Pfalzgrafenweiler aufhalten (Ortsfremde Personen), aber nicht Einwohner der Gemeinde Pfalzgrafenweiler sind und die die Möglichkeit einer Nutzung der Einrichtungen und Teilnahme der Veranstaltungen haben.
3) Satz der Kurtaxe
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag € 1,60 (seit 01. September 2018)
4) Befreiungen
Von der Entrichtung der Kurtaxe sind befreit:
a) Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
b) Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw. Veranstaltungen besuchen
c) Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten
d) Einwohner der Partnergemeinde/Partnerstadt
e) Teilnehmer an Kursen und Veranstaltungen der DRK Landessanitätsschule
f) Tagungsteilnehmer, Handlungsreisende, Geschäftsreisende und Personen die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten
Weitere Auskünfte unter: www.pfalzgrafenweiler.de (gem. Kurtaxe-Satzung)